LAPL(A)
Aeroplane
Diese Lizenz nach EASA-FCL berechtigt zur Durchführung von Flügen nach Sichtflugbedingungen mit einmotorigen Landflugzeugen und Kolbentriebwerk oder Motorsegler mit einer höchstzulässigen Startmasse von 2.000 kg (z. B. Katana DA20, DA40, C152, C172, C182, Piper PA28 usw.) in den Ländern der EASA (Europäische Luftfahrtbehörde).
Als Inhaber dieser Lizenz sind keine weiterführenden Ausbildungen, wie Instrumentenflug, Fluglehrer, Berufspilot etc. möglich, außer Sie erwerben mit einer Zusatzausbildung die vollwertige europäische Privatpiloten-Lizenz PPL(A).
Mit der Privatpiloten-Lizenz LAPL(A) dürfen Sie bis zu vier Insassen (inkl. Pilot) befördern. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie nach Lizenzerhalt mindestens zehn Stunden Flugzeit als verantwortlicher Pilot auf Flugzeugen oder TMG absolviert haben.
Der Bewerber für eine LAPL(A) muss:
Die Theorie können Sie per Vollzeitkurs oder auch mit einem Fernlehrgang im Selbststudium und ergänzendem Nahunterricht lernen.
Die Themengebiete für die LAPL(A)-Ausbildung beinhalten folgende Sachgebiete:
Für die praktische Ausbildung sind 30 Blockstunden vorgeschrieben.
Davon müssen:
Für den praktischen Abschnitt sollten Sie ca. ein bis zwei Stunden einplanen.
Eine Prüfung ist nicht erforderlich.
Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Geprüft werden alle theoretischen Fächer im Multiple-Choice-Verfahren. Die praktische Prüfung findet am Ende der Ausbildung mit einem Prüfer statt. Sie umfasst eine Flugstrecke von ca. 90 Minuten und eine Zwischenlandung.
Die LAPL(A) kann mit einer Zusatzausbildung auf die PPL(A) EU-FCL erweitert werden und ist dann eine vollwertige europäische Lizenz mit weltweiter Gültigkeit. Diese bildet die Grundlage für weitere Lizenzen und Berechtigungen, wie z. B. die Instrumentenflugberechtigung, Lehrberechtigung, Berufspilotenlizenz, Verkehrspilotenlizenz usw.
Der Inhaber einer LAPL(A) muss:
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