Flightteam

LAPL(A)

Light Aircraft Pilots Licence

Aeroplane

Die Lizenz

Diese Lizenz nach EASA-FCL berechtigt zur Durchführung von Flügen nach Sichtflugbedingungen mit einmotorigen Landflugzeugen und Kolbentriebwerk oder Motorsegler mit einer höchstzulässigen Startmasse von 2.000 kg (z. B. Katana DA20, DA40, C152, C172, C182, Piper PA28 usw.) in den Ländern der EASA (Europäische Luftfahrtbehörde).

Als Inhaber dieser Lizenz sind keine weiterführenden Ausbildungen, wie Instrumentenflug, Fluglehrer, Berufspilot etc. möglich, außer Sie erwerben mit einer Zusatzausbildung die vollwertige europäische Privatpiloten-Lizenz PPL(A).

Mit der Privatpiloten-Lizenz LAPL(A) dürfen Sie bis zu vier Insassen (inkl. Pilot) befördern. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie nach Lizenzerhalt mindestens zehn Stunden Flugzeit als verantwortlicher Pilot auf Flugzeugen oder TMG absolviert haben.

Voraussetzungen für die Ausbildung

Der Bewerber für eine LAPL(A) muss:

  • Mindestens 16 Jahre alt sein, Erhalt der Lizenz ab 17 Jahren
  • Im Besitz eines gültigen Tauglichkeitszeugnisses für LAPL sein
  • Spätestens während der Ausbildung ein Sprechfunkzeugnis (mindestens BZF II, deutsch) erworben haben
  • Eine Erklärung über schwebende Strafverfahren einreichen
  • Eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg vorlegen
  • Eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang oder Sofortmaßnahmen am Unfallort vorlegen. Eine Kopie des Führerscheins reicht hierfür aus.

Theoretische Ausbildung

Die Theorie können Sie per Vollzeitkurs oder auch mit einem Fernlehrgang im Selbststudium und ergänzendem Nahunterricht lernen.

Die Themengebiete für die LAPL(A)-Ausbildung beinhalten folgende Sachgebiete:

  • Technik (Aerodynamik, Flugzeugkunde)
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Luftrecht
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Verhalten in besonderen Fällen (Notfälle)
  • Kommunikation

Praktische Ausbildung

Für die praktische Ausbildung sind 30 Blockstunden vorgeschrieben.

Davon müssen:

  • mindestens 15 Stunden mit Fluglehrer geflogen und
  • mindestens  sechs Stunden Alleinflug, davon drei Stunden Allein-Überlandflug mit
  • mindestens 150 km (80 NM) Länge absolviert werden, wobei eine vollständig abgeschlossene Landung auf einem anderen Flugplatz als dem Startflugplatz durchgeführt werden muss.

 

Für den praktischen Abschnitt sollten Sie ca. ein bis zwei Stunden einplanen.

Eine Prüfung ist nicht erforderlich.

Prüfungen

Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung  abgeschlossen. Geprüft werden alle theoretischen Fächer im Multiple-Choice-Verfahren. Die praktische Prüfung findet am Ende der Ausbildung mit einem Prüfer statt. Sie umfasst eine Flugstrecke von ca. 90 Minuten und eine Zwischenlandung.

Erweiterung auf PPL(A)

Die LAPL(A) kann mit einer Zusatzausbildung auf die PPL(A) EU-FCL erweitert werden und ist dann eine vollwertige europäische Lizenz mit weltweiter Gültigkeit. Diese bildet die Grundlage für weitere Lizenzen und Berechtigungen, wie z. B. die Instrumentenflugberechtigung, Lehrberechtigung, Berufspilotenlizenz, Verkehrspilotenlizenz usw.

Voraussetzungen für die Ausübung der Rechte einer LAPL(A)

Der Inhaber einer LAPL(A) muss:

  • im Besitz eines gültigen Tauglichkeitszeugnisses (LAPL) von einem Fliegerarzt sein.
  • in den letzten 24 Monaten als Flugzeug- oder TMG-Piloten mindestens Folgendes absolviert haben:
  • zwölf Flugstunden als verantwortlicher Pilot (PIC) (Nachweis erforderlich), einschließlich
  • zwölf Starts und zwölf Landungen
  • sowie einen Übungsflug von mindestens einer Stunde Dauer mit einem FI(A) oder CRI(A).

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