Persönlich, individuell und flexibel

Jeder Flugschüler ist einzigartig. Deshalb passen wir unsere Programme flexibel an Ihre individuellen Bedürfnisse an. So bleiben Sie immer auf dem richtigen Kurs.

SPL (A) LAPL (A) PPL (A)
Gewicht < 472,5 / 600 kg < 2.000 kg > 2.000 kg
Max. Personen 2 4 > 4
Fliegen außerhalb von Deutschland Eingeschränkt (Nationale Gesetze) Europaweit Weltweit
Mindeststunden Praxis 30h 30h 45h
Passagierbrechtigung +10h +10h inkludiert
Scheinerhalt 12h / 24 Monate + 1h Überprüfungsflug 12h / 24 Monate + 1h Überprüfungsflug 12h / 12 Monate + 1h Überprüfungsflug
Upgrade möglich Nein Auf PPL (A) Auf CPL (A)
Nachtflug Nein möglich möglich
Kunstflug Nein möglich möglich
Instrumentenflug Nein Nein möglich
mehrmotorig Nein Nein möglich
Medical LAPL


Gültigkeit Medical
Bis zu 40. Lebensjahr: 5 Jahre
Danach: 2 Jahre
LAPL


Gültigkeit Medical
Bis zu 40. Lebensjahr: 5 Jahre
Danach: 2 Jahre
Klasse 2


Gültigkeit Medical
Bis zu 40. Lebensjahr: 5 Jahre
41.-50. Lebensjahr: 2 Jahre
Ab 51 Jahre: 1 Jahr
Mindestalter 16 17 17
Funksprechzeugnis Optional BZF 1 oder 2 BZF 1 oder 2
Zuverlässigkeitsüberprüfung Ja
Polizeiliches Führungszeugnis Ja
Nachweis 1. Hilfe Kurs Ja Ja Ja

Herzlich Willkommen in unserer Flugschule

Sie möchten fliegen? Dann sind Sie bei uns richtig gelandet.

Angefangen von der Sportpilotenlizenz für Ultraleichtflugzeuge (SPL) über die Privatpilotenlizenz für Leichtflugzeuge (LAPL (A)) oder die Lizenz für Privatpiloten (PPL (A)) bis hin zur Berufspilotenlizenz (CPL (A)) oder gar der Verkehrspilotenlizenz (ATPL (A)): Bei uns profitieren Sie von einem umfassenden Ausbildungsangebot.

Darüberhinaus sind Qualifizierungen, wie die Nachtflugberechtigung (NFQ) oder die kompetenzbasierte Instrumentenflugausbildung (CB-IR), die Instrumentenflugberechtigung (IR), oder die MEP-Ausbildung für zweimotorige Flugzeuge möglich.

Und falls Sie Ihre Leidenschaft fürs Fliegen und Ihren Erfahrungsschatz als Pilot mit dem Nachwuchs teilen möchten, können Sie bei uns sogar die Fluglehrerberechtigungen CRI (A) und FI (A) erwerben.

Der Vorteil für Sie? Gößtenteils bauen die Ausbildungsprogramme aufeinander auf. Mit unserem kleinen, familiären Team an erfahrenen und sachkundigen Ausbildern begleiten wir Sie von Ihrem allerersten Start bis zu Ihrer letzten Prüfungslandung (ggf. die zum Verkehrspiloten!).

Unsere Flugschule erwartet Sie mit modernen Räumlichkeiten und einer hochmodernen Flugzeugflotte direkt am Verkehrslandeplatz Eggenfelden.

Wo das liegt?

Zentral im Städte-Dreieck München – Passau – Salzburg, erreichbar von dort mit dem PkW in ca. ein bis eineinhalb Stunden Fahrtzeit (abhängig von Ausgangsort und Verkehrsaufkommen).

Träume sind dazu da, verwirklicht zu werden. Wir helfen Ihnen dabei.

Unser Ausbildungsprogramm

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 16 Jahre. Ist der Bewerber minderjährig, muss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorliegen.
  • Personalausweis oder Reisepass zur Feststellung der Identität und zur Erhebung der Daten nach §65 Abs. 3 Luftverkehrsgesetz
  • Tauklichkeitszeugnis einer fliegerärztlichen Untersuchungsstelle (Tauglichkeitsgrad II oder LAPL)

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 60 Pflichtstunden à 45 Minuten und kann als Abend- oder als Wochenendunterricht besucht werden. Um die Schönwetterzeit im Frühjahr und Sommer voll für die praktische Ausbildung nutzen zu können, findet die Theorieausbildung im Nahunterricht überwiegend im Winter statt.

Zusätzlich bieten wir einen Fernlehrgang an, bei dem der Flugschüler per Internet den Stoff durcharbeiten und sich so 45 Stunden theoretischen Nahunterrichts sparen kann. Die restlichen 15 Stunden werden dann im Gruppen- oder Einzelunterricht gelehrt.

Die Unterrichtsthemen gliedern sich wie folgt:

  • Luftrecht, Luftverkehrsrecht, Flugsicherheitsvorschriften
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Technik / Aerodynamik / pyrotechnische Einweisung
  • Verhalten in besonderen Fällen
  • Flugfunkdienst
  • Menschliches Leistungsvermögen

Praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 30 Flugstunden, davon mindestens. fünf Alleinflugstunden sowie mindestens 40 Allein-Landungen.

Inhalt:

  • Allgemeine Einführung
  • Vorbereitung und Beendigung eines Fluges
  • Einweisungsflüge
  • Rollen am Boden
  • Wirkung der Steuerorgane
  • Horizontalflug
  • Steig-, Sink- und Gleitflug
  • Überziehen und Abkippen
  • Kurven
  • Platzrunden
  • Seitengleitflug
  • Ziellandung
  • Notlandeübungen
  • Überlandflüge und Flugnavigation

Umschulung für PPL-(A) Inhaber

Die Umschulung für Inhaber einer PPL-(A)- auf eine UL-Lizenz ist gering. Die praktische Umschulung enthält eine Einweisung von einem unserer Fluglehrer in das UL und diverse Flugübungen bis hin zur Soloreife. Nach der pyrotechnischen Einweisung und Prüfung (durch unseren Ausbildungsleiter) werden die nötigen Anträge ausgefüllt und an den zuständigen Verband geschickt. Einige Tage später halten Sie Ihre Lizenz für Ultraleichtflugzeuge, SPL, in Ihren Händen.

Für den praktischen Abschnitt sollten Sie ca. ein bis zwei Stunden einplanen.

Eine Prüfung ist nicht erforderlich.

 

Umschulung für SPL Segelflug Inhaber

Die Umschulung von einer SPL-Segelflug-Linzenz auf eine SPL-Sport-Piloten-Lizenz erfordert etwas mehr Aufwand.

Es wird eine theoretische und praktische Ausbildung gefordert. Diese wird mit einer theoretischen sowie praktischen Prüfung abgeschlossen. Alle drei Prüfungen (pyrotechnische Einweisung, theoretische- und praktische Prüfung) werden von unserem Ausbildungsleiter abgenommen.

Die theoretische Ausbildung umfasst die Fächer Technik, Verhalten in besonderen Fällen und Pyrotechnik. Der praktische Teil der Ausbildung beinhaltet mindestens zehn Flugstunden davon fünf im Alleinflug ohne Fluglehrer.

Die Lizenz:

Diese Lizenz nach EASA-FCL berechtigt zur Durchführung von Flügen nach Sichtflugbedingungen mit einmotorigen Landflugzeugen und Kolbentriebwerk oder Motorsegler mit einer höchstzulässigen Startmasse von 2.000 kg (z. B. Katana DA20, DA40, C152, C172, C182, Piper PA28 usw.) in den Ländern der EASA (Europäische Luftfahrtbehörde).

Als Inhaber dieser Lizenz sind keine weiterführenden Ausbildungen, wie Instrumentenflug, Fluglehrer, Berufspilot etc. möglich, außer Sie erwerben mit einer Zusatzausbildung die vollwertige europäische Privatpiloten-Lizenz PPL(A).

Mit der Privatpiloten-Lizenz LAPL (A) dürfen Sie bis zu vier Insassen (inkl. Pilot) befördern. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie nach Lizenzerhalt mindestens zehn Stunden Flugzeit als verantwortlicher Pilot auf Flugzeugen oder TMG absolviert haben.

Voraussetzungen für die Ausbildung

Der Bewerber für eine LAPL(A) muss:

  1. mindestens 16 Jahre alt sein, Erhalt der Lizenz ab 17 Jahren
  2. im Besitz eines gültigen Tauglichkeitszeugnisses für LAPL sein
  3. spätestens während der Ausbildung ein Sprechfunkzeugnis (mindestens BZF II, deutsch) erworben haben
  4. eine Erklärung über schwebende Strafverfahren einreichen
  5. eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg vorlegen
  6. eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang oder Sofortmaßnahmen am Unfallort vorlegen. Eine Kopie des Führerscheins reicht hierfür aus.

Theoretische Ausbildung

Die Theorie können Sie per Vollzeitkurs oder auch mit einem Fernlehrgang im Selbststudium und ergänzendem Nahunterricht lernen.

Die Themengebiete für die LAPL (A) Ausbildung beinhalten folgende Sachgebiete:

  • Technik (Aerodynamik, Flugzeugkunde)
  • Navigation
  • Meteorologie
  • Luftrecht
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Verhalten in besonderen Fällen (Notfälle)
  • Kommunikation

Praktische Ausbildung

Für die praktischen Ausbildung sind 30 Blockstunden vorgeschrieben.

Davon müssen:

  • mindestens 15 Stunden mit Fluglehrer geflogen und
  • mindestens  sechs  Stunden Alleinflug, davon drei Stunden Allein-Überlandflug mit
  • mindestens 150 km (80 NM) Länge absolviert werden, wobei eine vollständig abgeschlossene Landung auf einem anderen Flugplatz als dem Startflugplatz durchgeführt werden muss.

Prüfungen

Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung  abgeschlossen. Geprüft werden alle theoretischen Fächer im Multiple-Choice-Verfahren. Die praktische Prüfung findet am Ende der Ausbildung mit einem Prüfer statt. Sie umfasst eine Flugstrecke von ca. 90 Minuten und eine Zwischenlandung.

Erweiterung auf PPL(A)

Die LAPL (A) kann mit einer Zusatzausbildung auf die PPL (A) EU-FCL erweitert werden und ist dann eine vollwertige europäische Lizenz mit weltweiter Gültigkeit. Diese bildet die Grundlage für weitere Lizenzen und Berechtigungen, wie z. B. die Instrumentenflugberechtigung, Lehrberechtigung, Berufspilotenlizenz, Verkehrspilotenlizenz usw.

Voraussetzungen für die Ausübung der Rechte einer LAPL(A)

Der Inhaber einer LAPL(A) muss:

  1. im Besitz eines gültigen Tauglichkeitszeugnisses (LAPL) von einem Fliegerarzt sein.
  2. in den letzten 24 Monaten als Flugzeug- oder TMG-Piloten mindestens Folgendes absolviert haben:
  • zwölf Flugstunden als verantwortlicher Pilot (PIC) (Nachweis erforderlich), einschließlich
  • zwölf Starts und zwölf Landungen
  • sowie einen Übungsflug von mindestens einer Stunde Dauer mit einem FI(A) oder CRI(A).

Die Lizenz

Die Lizenz für Privatpiloten PPL(A) erlaubt, zur rein nichtgewerblichen Verwendung Motorflugzeuge bei Tag und nach Sicht in ganz Europa und mit einer kleinen Zusatzprüfung auch in vielen Ländern außerhalb Europas, z. B. USA, Kanada, zu führen. Damit können die meisten einmotorigen Land-/Kolbenmotorflugzeuge  geflogen werden. Der Privatpilotenschein ist auch eine der Voraussetzungen für die weitere Ausbildung und die Erteilung eines Berufspilotenscheins oder der Instrumentenflugberechtigung.

Rechte der Lizenz

Der Inhaber einer PPL(A) hat das Recht, ohne Vergütung als verantwortlicher Pilot oder Copilot auf Flugzeugen oder TMGs im nichtgewerblichen Betrieb tätig zu sein. Diese Lizenz ist ICAO konform und deshalb nicht nur in Europa gültig. Andere Staaten außerhalb der EU erkennen diese Lizenz in der Regel auf Antrag an.

Gültigkeitsdauer der Lizenz

Die PPL(A)-Lizenz ist unbegrenzt gültig. Für die Ausübung der Rechte einer PPL(A)-Lizenz muss neben der gültigen Klassenberechtigung ein gültiges medizinisches Tauglichkeitszeugnis sowie ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis mitgeführt werden.

Gültigkeitsdauer der Klassenberechtigung SEP

Die Gültigkeit von Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten beträgt zwei Jahre. Die Klassenberechtigung ist in der Lizenz eingetragen, z. B. als SEP (Single Engine Piston).

Tauglichkeitszeugnis

Für die Privat-Piloten-Lizenz PPL(A) wird ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 benötigt. Gerne sind wir Ihnen bei der Suche nach einem Fliegerarzt behilflich.

Voraussetzungen für die Ausbildung

Der Bewerber für eine PPL(A) muss:

  • mindestens 16 Jahre alt sein, Erhalt der Lizenz ab 17 Jahren
  • eine Kopie des Lichtbildausweises vorlegen
  • im Besitz eines gültigen Tauglichkeitszeugnisses für PPL(A) sein
  • spätestens während der Ausbildung ein Sprechfunkzeugnis (mindestens BZF II, deutsch) erworben haben
  • eine Erklärung über schwebende Strafverfahren einreichen
  • eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg vorlegen
  • ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister einreichen/Interessenten aus Österreich einen Strafregisterauszug
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang oder Sofortmaßnahmen am Unfallort vorlegen. Eine Kopie des Führerscheins reicht hierfür aus.

Voraussetzungen zur Erteilung der Lizenz

Theorieausbildung PPL(A)

Vorgeschrieben sind 110 Stunden Theorieausbildung als Vollzeitkurs oder Fernlehrgang in folgenden Fächern:

  • Luftrecht
  • Allgemeine Navigation
  • Funknavigation
  • Aerodynamik, Flugzeugtechnik
  • Flugbetriebliche Verfahren
  • Flugleistung und Flugplanung
  • Meteorologie
  • Menschliches Leistungsvermögen / Erste Hilfe
  • Kommunikation

Praktische Ausbildung PPL(A)

Für die praktische Ausbildung sind 45 Blockstunden vorgeschrieben.

  • davon 25 Stunden mit Lehrer
  • zehn Stunden Alleinflug, davon fünf Stunden Allein-Überlandflug sowie
  • ein Überlandflug von mindestens 150 nm inkl. Landungen auf zwei verschiedenen Flugplätzen

Theoretische und praktische Prüfung

Die theoretische Prüfung erfolgt mit einem Multiple-Choice-Test bei der zuständigen Luftfahrtbehörde. Die praktische Prüfung wird mit einer Dauer von ca. zwei Stunden mit einem Prüfer geflogen.

Fristen bzw. Voraussetzungen für die Verlängerung der Berechtigung

Für die Verlängerung der Klassenberechtigungen für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einem Piloten (SEP) müssen innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf der Gültigkeit folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • zwölf Flugstunden, davon mind. sechs Stunden als Verantwortlicher Pilot (PIC)
  • zwölf Starts u. Landungen (Nachweis) und
  • eine Auffrischungsschulung von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers
  • oder innerhalb der letzten drei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung Ablegung einer Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer

Die Lizenz

Die Berufspilotenlizenz CPL (A) (commercial pilot licence) berechtigt zum Fliegen eines Flugzeugs gegen Entgelt in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie.

Die CPL (A) berechtigt zu einer Tätigkeit als verantwortlicher Pilot oder Copilot auf Flugzeugmustern, die für den Betrieb mit einem Piloten zugelassen sind.

Voraussetzungen

  • Privatpiloten-Lizenz PPL (A)
  • Einstiegstest vor Beginn der Theorieausbildung in den Fächern Mathematik, Englisch und Physik
  • Medizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 von einem zugelassenen Fliegerarzt
  • mindestens 150 Stunden Flugerfahrung vor Beginn der Ausbildung (Flugstundenaufbau)
  • kein bedeutender Eintrag im Verkehrszentralregister in Flensburg
  • kein Eintrag im Führungszeugnis, Interessenten aus Österreich/Strafregister
  • Mindestalter: 18 Jahre bei Ausstellung des Berufspilotenscheins. Die Ausbildung kann jedoch schon früher begonnen werden.
  • Nachtflugberechtigung (kann auch während der CPL-Ausbildung erworben werden)
  • Vor Ausstellung der Lizenz mindestens 200 Flugstunden, die mindestens 100 Stunden als verantwortlicher Pilot, davon 20 Stunden Überlandflugerfahrung einschließlich eines VFR-Überlandflugs von mindestens 540 km (300 NM) mit Landung bis zum vollständigen Stillstand auf zwei anderen Flugplätzen als dem Startplatz beinhalten.

 

Voraussetzungen zur Erteilung der Lizenz

Theorieausbildung CPL (A)

Die Theorieausbildung umfasst folgende Fächer:

  • Luftrecht
  • Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse Zelle / Systeme / Triebwerke / Instrumente
  • Flugplanung und -leistung
  • Masse und Schwerpunkt
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Allgemeine Navigation / Funknavigation
  • Flugbetriebliche Verfahren
  • Aerodynamik
  • Sprechfunk

Da unsere theoretische Ausbildung überwiegend als Fernlehrgang im Rahmen unseres e-Learning-Systems über das Internet stattfindet, können Sie z.B. in gewohnter Umgebung zu Hause lernen. Der Fernlehrgang umfasst mindestens 190 Stunden Onlinestudium der Fachbereiche sowie 60 Stunden Präsenzunterricht in unserer Flugschule. Die komplette theoretische Ausbildung muss innerhalb von 18 Monate abgeschlossen sein. Der Präsenzunterricht findet als Gruppen- oder Einzelunterricht im Anschluss an den Fernlehrgang statt. Darin werden die Themen und Problemlösungen einzelner Fächer mit den zuständigen Fachlehrern erarbeitet.

Anschließend wird die schriftliche Prüfung bei der Luftfahrtbehörde abgelegt.

Praktische Ausbildung CPL (A)

Nach erfolgreich abgelegter Theorieprüfung beginnt die praktische Ausbildung.

Unter der Voraussetzung, dass Sie im Besitz der Instrumentenflugberechtigung sind, werden 15 Stunden Flugausbildung nach Sichtflugregeln durchgeführt. Diese teilen sich wie folgt auf:

  • Zehn Flugstunden auf einer Diamond Katana DA 20
  • Fünf Flugstunden TB 21 mit Einziehfahrwerk und Verstellpropeller

Sollten Sie keine Instrumentenflugberechtigung in Ihrer Lizenz eingetragen haben, sind zusätzlich zehn Flugstunden unter Instrumentenflugbedingungen zu absolvieren.

Nach erfolgreichem Abschluss dieses Ausbildungsteils legen Sie die praktische Prüfung zum Erwerb der Berufspilotenlizenz CPL(A) ab.

Mit der ATPL (A)–Lizenz sind Sie Ihrem Traum, vielleicht selbst ein Verkehrsflugzeug fliegen zu können, ein Stückchen näher gekommen. Die ATPL (A)-Lizenz (Airline Transport Pilot License) für Flugzeuge berechtigt zu einer Tätigkeit als verantwortlicher Pilot oder Copilot auf Flugzeugmustern, die vom Hersteller als Crew-Flugzeuge zugelassen sind, (z.B. von Airbus und Boeing) oder auf vielen anderen Jets zu fliegen.

Voraussetzungen der modularen Ausbildung

  • mindestens PPL (A)-Privatpilotenlizenz
  • Medizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1
  • Nachweis über ausreichende Kenntnisse in Physik, Mathematik und Englisch
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang
  • Mindestalter: 21 Jahre bei Ausstellung des Linienpilotenscheins. Die Ausbildung kann jedoch schon früher begonnen werden.

Theorieausbildung ATPL (A)

Folgende Fächer sind vorgeschrieben:

  • Luftrecht
  • allgemeine Luftfahrzeugkunde – Luftfahrzeugzelle/Bordanlagen/Triebwerk
  • allgemeine Luftfahrzeugkunde – Bordinstrumente
  • Masse und Schwerpunktlage
  • Leistung
  • Flugplanung und -überwachung
  • menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • allgemeine Navigation
  • Funknavigation
  • betriebliche Verfahren
  • Grundlagen des Fliegens
  • VFR-Kommunikation
  • IFR-Kommunikation

Die theoretische Ausbildung findet überwiegend als Fernlehrgang im Rahmen unseres e-Learning-Systems über das Internet statt. Nach erfolgreichem Absolvieren des Fernunterrichts in den oben aufgeführten Fächern findet ein ca. zweiwöchiger vertiefender Unterricht in unseren Schulungsräumen statt. Hierbei werden weitere Themen und Problemlösungen mit dem zuständigen Fachlehrer erarbeitet.

Anschließend kann die schriftliche Prüfung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde abgelegt werden. Die Praktische Ausbildung entspricht der CPL (A)- und IFR-Ausbildung.

Weitere Ausbildungen

Mit der Nachtflug-Berechtigung dürfen Sie auch bei Nacht fliegen. Dadurch haben sie nicht nur eine höhere Flexibilität bei ihrer persönlichen Planung, sondern erweitern auch ihren fliegerischen Horizont.

Als Nacht bezeichnet man die Zeit zwischen dem Ende der bürgerlichen Dämmerung am Abend und vor Beginn der bürgerlichen Dämmerung am Morgen. Die Dauer der bürgerlichen Dämmerung beträgt jahreszeitabhängig in unseren Breitengraden zwischen 40 und 50 Minuten, so dass die Nacht etwa 40 Minuten nach Sonnenuntergang beginnt und 40 Minuten vor Sonnenaufgang endet.

Für die Nachtflugberechtigung (Night) müssen mindestens fünf Flugstunden auf Flugzeugen bei Nacht durchgeführt werden, davon mindestens drei Stunden mit Lehrberechtigtem inkl. mindestens einer Stunde Überlandflugnavigation sowie fünf Alleinstarts und Alleinlandungen bis zum vollständigen Stillstand.

Die Ausbildung kann in zwei bis drei Abenden abgeschlossen werden und findet in den Monaten November bis März statt. Der Beginn der Ausbildung ist in den Wintermonaten jederzeit möglich. Bitte fragen Sie nach einem individuellen Angebot.

Die Berechtigung muss nicht separat verlängert werden und ist solange gültig, wie die eingetragene Klassenberechtigung, z.B. SEP.  In Bezug auf die 90-Tage-Regelung (FCL.060 Fortlaufende Flugerfahrung) müssen Piloten mit einer Nachtflugberechtigung mindestens einen Start und eine Landung bei Nacht als verantwortlicher Pilot durchgeführt haben, um Fluggäste befördern zu dürfen.

Vor der Einführung der kompetenzbasierten Instrumentenflugausbildung (CB-IR) war die professionelle Instrumentenflugausbildung (IR) gerade für Privatpiloten eine sehr aufwendige und kostenintensive Angelegenheit. Im Hinblick auf den Umfang der Theorie musste auch der Privatpilot Dinge lernen, die nur im Bereich größerer Flugzeuge notwendig sind. Das kompetenzbasierte IR führt hier einige Neuerungen ein.

Bei der CB-IR lernen Sie auf der Basis Ihrer bereits vorhandenen Lizenz und eingetragener Luftfahrzeugklasse nur noch das, was Sie wissen müssen, um sicher nach Instrumentenflugregeln fliegen zu können.

Das bedeutet nicht, dass Sie bei jedem Wetter fliegen können. Allerdings steigen Sie in vielen Fällen, wo andere Piloten, die auf der Flugstrecke auf Sichtflugbedingungen angewiesen sind, in die Luft auf und erreichen legal und entspannt Ihr Reiseziel. Erleben Sie so ein ganzes Stück mehr an Freiheit und Flexibilität und gewinnen völlig neue Eindrücke. Für Inhaber einer CPL ist die Instrumentenflugberechtigung die ideale und meist notwendige Ergänzung für den beruflichen Werdegang.

Voraussetzungen

  • PPL in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie und
  • der Nachtflugberechtigung gemäß FCL.810 Ziffer oder
  • CPL in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie
  • 50 Flugstunden Überlandflug als verantwortlicher Luftfahrzeugführer
  • Medizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 mit Ergänzung IR
  • Allgemeines Sprechfunkzeugnis AZF
  • Nachweis der Kenntnisse der englischen Sprache (ICAO Level 4)

Die Ausbildung

  • 80 Unterrichtstunden Theorie (8 Std. Classroom/72 Std. Fernlehrgang mit der eAcademy)
  • 40 Flugstunden praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung kann in Abhängigkeit Ihrer bereits vorhandenen Klassenberechtigung sowohl auf einem einmotorigen Flugzeug als auch auf einem mehrmotorigen Flugzeug stattfinden.

Bei CB-IR für einmotorige Flugzeuge müssen 40 Flugstunden mit einem Fluglehrer absolviert werden.

Bei einem mehrmotorigen Flugzeug müssen hingegen 45 Flugstunden mit einem Fluglehrer geflogen werden, wobei nur 15 Flugstunden auf dem mehrmotorigen Flugzeug beinhaltet sein müssen. Die übrigen 30 Flugstunden können also auf einem einmotorigen Flugzeug geflogen werden.

Ein Teil der erforderlichen Flugstunden kann außerhalb der ATO bereits mit einem Fluglehrer, der für die Instrumentenflugausbildung entsprechend zertifiziert ist, geschult werden. Das Flugzeug muss in diesem Fall für den Instrumentenflug zugelassen sein. Für einmotorige Flugzeuge können 30 Flugstunden, für mehrmotorige Flugzeuge 35 Flugstunden angerechnet werden. Sie können selbstverständlich auch alle Flugstunden unter Aufsicht der Flugschule durchführen. Das ist auch sinnvoll, weil man dort die Erfordernisse für die Prüfung genau kennt.

Haben Sie die bereits 30 bzw. 35 Flugstunden mit einem Lehrer Ihrer Wahl absolviert, führen wir zunächst eine Aufnahmebeurteilung durch, um die Anrechenbarkeit und die Ausbildungserfordernisse festzustellen. Der Ausbildungsumfang beträgt dabei mindestens zehn Flugstunden.

Eine praktische Prüfung schließt diesen Teil der Ausbildung ab. Für eine CB-IR für mehrmotorige Flugzeuge muss die praktische Prüfung in einem mehrmotorigen Flugzeug abgelegt werden, für eine CB-IR für einmotorige Flugzeuge in einem einmotorigen Flugzeug.

Anrechenbarkeit vorhandener Kenntnisse

Sollten Sie bereits eine theoretische Prüfung für eine IR-Berechtigung oder En-Route IR- Berechtigung abgelegt haben, wird diese in vollem Umfang angerechnet. Sie benötigen in diesem Fall nur noch die praktische Ausbildung.

Die ATO Flightteam hat einen CB-IR Fernlehrgang.

Bei uns findet die theoretische Ausbildung generell über einen Fernlehrgang statt. Das bedeutet, es ist nicht erforderlich, während der Lernphase in der Flugschule anwesend zu sein. Sie entscheiden selbst wo, wie und zu welcher Zeit, Sie lernen möchten. Unsere Fernkurse sind optimal auf die neuen Anforderungen des modernen Lernens zugeschnitten.

Für Inhaber einer CPL ist die Instrumentenflugberechtigung die notwendige Ergänzung für den beruflichen Werdegang und somit Grundvoraussetzung für den Platz in einem gewerblichen Cockpit.

Voraussetzungen

  • PPL in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie und der Nachtflugberechtigung gemäß FCL.810 Ziffer oder
  • CPL in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie
  • 50 Flugstunden Überlandflug als verantwortlicher Luftfahrzeugführer
  • Medizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 mit Ergänzung IR
  • Allgemeines Sprechfunkzeugnis AZF
  • Nachweis der Kenntnisse der englischen Sprache (ICAO Level 4)

Die Ausbildung

  • 150 Unterrichtstunden Theorie (30 Std. Classroom/120 Std. Fernlehrgang mit der eAcademy)
  • 50 Flugstunden praktische Ausbildung (MEP 55 Flugstunden)

Eine praktische Prüfung schließt diesen Teil der Ausbildung ab. Für ein IR für mehrmotorige Flugzeuge muss die praktische Prüfung in einem mehrmotorigen Flugzeug abgelegt werden, für eine IR für einmotorige Flugzeuge in einem einmotorigen Flugzeug.

Die ATO Flightteam hat einen IR-Fernlehrgang.

Bei uns findet die theoretische Ausbildung generell über einen Fernlehrgang statt. Das bedeutet, es ist nicht erforderlich, während der Lernphase in der Flugschule anwesend zu sein. Sie entscheiden selbst, wo, wie und zu welcher Zeit Sie lernen möchten. Unsere Fernkurse sind optimal auf die neuen Anforderungen des modernen Lernens zugeschnitten.

Haben Sie bei Nacht oder langen Überwasserstrecken nicht auch schon mal daran gedacht, im Falle eines Falles gern ein zweites Triebwerk zu haben? Unsere MEP-Ausbildung berechtigt Sie dazu, ein zweimotoriges Flugzeug zu fliegen. Dadurch gewinnen Sie und Ihre Passagiere ein gehöriges Maß zusätzlicher Sicherheit.

Mit unserer hochmodernen und effizienten Tecnam P2006T können Sie bei uns die Fähigkeiten erlernen, ein mehrmotoriges Flugzeug sicher, professionell und effektiv zu führen.

In einer ausführlichen theoretischen Unterweisung erlangen Sie das notwendige Wissen über die Systemänderungen bei einem zweimotorigen Flugzeug und die Unterschiede in aerodynamischer und flugbetrieblicher Hinsicht, wie etwa beim Ausfall eines Triebwerks.

Sofern Sie über eine Instrumentenflugberechtigung verfügen, schließt sich an das Class Rating noch ein IFR–Training auf einem zweimotorigen Flugzeug an. Dieses schließen Sie mit einer praktischen Prüfung auf die Berechtigung MEP IR ab.

Voraussetzungen

  • 70 Flugstunden als verantwortlicher Pilot (PIC) auf Flugzeugen

Die Ausbildung

  • sieben Stunden Theorie mit Themen, wie z. B. asymmetrische Flugzustände
  • sechs Stunden praktische Flugausbildung mit Fluglehrer VFR
  • optional fünf Stunden praktische Flugausbildung IFR

Die MEP VFR Ausbildung wird mit einer praktischen Prüfung abgeschlossen. Eine Erweiterung auf eine MEP IFR-Berechtigung erfordert eine zusätzliche Prüfung.

Haben Sie Spaß daran, anderen Menschen etwas beizubringen und ein Händchen dafür, den Ausbildungsstoff mit methodisch und didaktischem Fingerspitzengefühl weiterzugeben? Dann ist die CRI-Ausbildung die einfache und effektive Möglichkeit, anderen Piloten beim Ausbau ihrer fliegerischen Fähigkeiten unter die Arme zu greifen.

Die Rechte eines CRI umfassen die Ausbildung für:

  • die Erteilung, Verlängerung und Erneuerung von Klassen- oder Musterberechtigungen für Flugzeuge mit einem Piloten, ausgenommen für technisch komplizierte Hochleistungsflugzeuge mit einem Piloten, wenn der Bewerber das Recht zum Fliegen als alleiniger Pilot erwerben möchte
  • eine Schlepp- oder Kunstflugberechtigung für diese Flugzeugkategorie, sofern der CRI Inhaber der entsprechenden Berechtigung ist und gegenüber einem gemäß FCL.905.FI Ziffer i qualifizierten FI die Fähigkeit nachgewiesen hat, Ausbildung für diese Berechtigung zu erteilen
  • die Erweiterung von LAPL(A)-Rechten auf eine andere Flugzeugklasse oder -baureihe

Der CRI(A) ist der Einstieg in die Lehrtätigkeit. Ein CRI (A) darf jedoch keine Anfänger schulen.

Voraussetzungen

für CRI(A) SEP:

  • 300 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen
  • 30 Flugstunden als PIC auf Flugzeugen der entsprechenden Flugzeugklasse oder des entsprechenden Flugzeugmusters

Für CRI(A) MEP:

  • 500 Flugstunden als Pilot auf Flugzeugen
  • 30 Flugstunden als PIC auf Flugzeugen der entsprechenden Flugzeugklasse oder des entsprechenden Flugzeugmusters

Die Ausbildung

  • Theorieausbildung: 25 Stunden Teaching and Learning und zehn Stunden fachliche Ausbildung
  • Praxisausbildung: SEP: drei Flugstunden mit FI-I, MEP: fünf Flugstunden mit FI-I

Falls der Anwärter auf eine CRI(A) Inhaber einer anderen Lehrberechtigung ist oder war, können die 25 Stunden Teaching and Learning entfallen.

Als Abschluss wird eine Kompetenzbeurteilung mit einem FIE in einer mündlichen Theorieprüfung, einer Lehrprobe und einer praktischen Prüfung durchgeführt.

Möchten Sie Ihre Leidenschaft für die Fliegerei und Ihren Erfahrungsschatz als Pilot mit dem Pilotennachwuchs teilen und ihn für die Faszination des Fliegens begeistern? Dann führt kein Weg daran vorbei: Werden Sie Fluglehrer! Als Fluglehrer sind Sie die professionelle Hand, die aus Fußgängern Piloten macht.

Voraussetzungen FI(A)

  • CPL(A) oder PPL(A)
  • bestandene Prüfung der theoretischen Kenntnisse für die CPL, die ohne Abschluss eines theoretischen CPL-Ausbildungslehrgangs abgelegt werden kann und nicht für die Erteilung einer CPL gültig ist. Ausnahme nur, wenn ein FI(A) nur die Ausbildung für die LAPL(A) erteilt.
  • mind. 200 Flugstunden auf Flugzeugen oder TMGs, davon mindestens 150 Stunden als PIC
  • mind. 30 Stunden auf einmotorigen Flugzeugen mit Kolbenmotor, wovon mind. fünf Stunden während der letzten sechs Monate vor dem in FCL.930.FI Buchstabe a genannten Vorab-Testflug absolviert worden sein müssen.
  • ein VFR-Überlandflug als PIC, einschließlich eines Flugs von mindestens 540 km (300 NM), wobei Landungen bis zum vollständigen Stillstand auf zwei verschiedenen Flugplätzen als PIC durch­geführt worden sein müssen.
  • mindestens zehn Stunden Instrumentenflugausbildung auf der entsprechen­den Luftfahrzeugkategorie, wovon höchstens fünf Stunden Instrumentenbodenzeit in einem FSTD sein dürfen.
  • 20 Stunden VFR-Überlandflug auf der entsprechenden Luftfahrzeugkate­gorie als PIC
 

Als Abschluss wird eine Kompetenzbeurteilung mit einem FIE in einer mündlichen Theorieprüfung, einer Lehrprobe und einer praktischen Prüfung durchgeführt.

Noch Fragen? Melde Sie sich gern.