Flightteam

CB-IR

Competency Based

Instrument Rating

Vor der Einführung der kompetenzbasierten Instrumentenflugausbildung (CB-IR) war die professionelle Instrumentenflugausbildung (IR) gerade für Privatpiloten eine sehr aufwendige und kostenintensive Angelegenheit. Im Hinblick auf den Umfang der Theorie musste auch der Privatpilot Dinge lernen, die nur im Bereich größerer Flugzeuge notwendig sind. Das kompetenzbasierte IR führt hier einige Neuerungen ein.

Bei der CB-IR lernen Sie auf der Basis Ihrer bereits vorhandenen Lizenz und eingetragener Luftfahrzeugklasse nur noch das, was Sie wissen müssen, um sicher nach Instrumentenflugregeln fliegen zu können.

Das bedeutet nicht, dass Sie bei jedem Wetter fliegen können. Allerdings steigen Sie in vielen Fällen, wo andere Piloten, die auf der Flugstrecke auf Sichtflugbedingungen angewiesen sind, in die Luft auf und erreichen legal und entspannt Ihr Reiseziel. Erleben Sie so ein ganzes Stück mehr an Freiheit und Flexibilität und gewinnen völlig neue Eindrücke. Für Inhaber einer CPL ist die Instrumentenflugberechtigung die ideale und meist notwendige Ergänzung für den beruflichen Werdegang.

Voraussetzungen

  • PPL in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie und
  • der Nachtflugberechtigung gemäß FCL.810 Ziffer oder
  • CPL in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie
  • 50 Flugstunden Überlandflug als verantwortlicher Luftfahrzeugführer
  • Medizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 mit Ergänzung IR
  • Allgemeines Sprechfunkzeugnis AZF
  • Nachweis der Kenntnisse der englischen Sprache (ICAO Level 4)

Die Ausbildung

  • 80 Unterrichtsstunden Theorie (8 Std. Classroom/72 Std. Fernlehrgang mit der eAcademy)
  • 40 Flugstunden praktische Ausbildung

 

Die praktische Ausbildung kann in Abhängigkeit Ihrer bereits vorhandenen Klassenberechtigung sowohl auf einem einmotorigen Flugzeug, als auch auf einem mehrmotorigen Flugzeug stattfinden.

Bei CB-IR für einmotorige Flugzeuge müssen 40 Flugstunden mit einem Fluglehrer absolviert werden.

Bei einem mehrmotorigen Flugzeug müssen hingegen 45 Flugstunden mit einem Fluglehrer geflogen werden, wobei nur 15 Flugstunden auf dem mehrmotorigen Flugzeug beinhaltet sein müssen. Die übrigen 30 Flugstunden können also auf einem einmotorigen Flugzeug geflogen werden.

Ein Teil der erforderlichen Flugstunden kann außerhalb der ATO bereits mit einem Fluglehrer, der für die Instrumentenflugausbildung entsprechend zertifiziert ist, geschult werden. Das Flugzeug muss in diesem Fall für den Instrumentenflug zugelassen sein. Für einmotorige Flugzeuge können 30 Flugstunden, für mehrmotorige Flugzeuge 35 Flugstunden angerechnet werden. Sie können selbstverständlich auch alle Flugstunden unter Aufsicht der Flugschule durchführen. Das ist auch sinnvoll, weil man dort die Erfordernisse für die Prüfung genau kennt.

Haben Sie bereits die 30 bzw. 35 Flugstunden mit einem Lehrer Ihrer Wahl absolviert, führen wir zunächst eine Aufnahmebeurteilung durch, um die Anrechenbarkeit und die Ausbildungserfordernisse festzustellen. Der Ausbildungsumfang beträgt dabei mindestens zehn Flugstunden.

Eine praktische Prüfung schließt diesen Teil der Ausbildung ab. Für eine CB-IR für mehrmotorige Flugzeuge muss die praktische Prüfung in einem mehrmotorigen Flugzeug abgelegt werden, für eine CB-IR für einmotorige Flugzeuge in einem einmotorigen Flugzeug.

Anrechenbarkeit vorhandener Kenntnisse

Sollten Sie bereits eine theoretische Prüfung für eine IR-Berechtigung oder En-Route IR-Berechtigung abgelegt haben, wird diese in vollem Umfang angerechnet. Sie benötigen in diesem Fall nur noch die praktische Ausbildung.

Die ATO Flightteam hat einen CB-IR Fernlehrgang.

Bei uns findet die theoretische Ausbildung generell über einen Fernlehrgang statt. Das bedeutet, es ist nicht erforderlich, während der Lernphase in der Flugschule anwesend zu sein. Sie entscheiden selbst wo, wie und zu welcher Zeit Sie lernen möchten. Unsere Fernkurse sind optimal auf die neuen Anforderungen des modernen Lernens zugeschnitten.

Noch Fragen?

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