Flightteam

PPL(A)

Private Pilot Licence

Aeroplanes

Die Lizenz

Die Lizenz für Privatpiloten PPL(A) erlaubt, zur rein nichtgewerblichen Verwendung Motorflugzeuge bei Tag und nach Sicht in ganz Europa und mit einer kleinen Zusatzprüfung auch in vielen Ländern außerhalb Europas, z. B. USA, Kanada, zu führen. Damit können die meisten einmotorigen Land-/Kolbenmotorflugzeuge  geflogen werden. Der Privatpilotenschein ist auch eine der Voraussetzungen für die weitere Ausbildung und die Erteilung eines Berufspilotenscheins oder der Instrumentenflugberechtigung.

Rechte der Lizenz

Der Inhaber einer PPL(A) hat das Recht, ohne Vergütung als verantwortlicher Pilot oder Copilot auf Flugzeugen oder TMGs im nichtgewerblichen Betrieb tätig zu sein. Diese Lizenz ist ICAO konform und deshalb nicht nur in Europa gültig. Andere Staaten außerhalb der EU erkennen diese Lizenz in der Regel auf Antrag an.

Gültigkeitsdauer der Lizenz

Die PPL(A)-Lizenz ist unbegrenzt gültig. Für die Ausübung der Rechte einer PPL(A)-Lizenz muss neben der gültigen Klassenberechtigung ein gültiges medizinisches Tauglichkeitszeugnis sowie ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis mitgeführt werden.

Gültigkeitsdauer der Klassenberechtigung SEP

Die Gültigkeit von Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten beträgt zwei Jahre. Die Klassenberechtigung ist in der Lizenz eingetragen, z. B. als SEP (Single Engine Piston).

Tauglichkeitszeugnis

Für die Privat-Piloten-Lizenz PPL(A) wird ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 benötigt. Gerne sind wir Ihnen bei der Suche nach einem Fliegerarzt behilflich.

Voraussetzungen für die Ausbildung

Der Bewerber für eine PPL(A) muss:

  • mindestens 16 Jahre alt sein, Erhalt der Lizenz ab 17 Jahren
  • eine Kopie des Lichtbildausweises vorlegen
  • im Besitz eines gültigen Tauglichkeitszeugnisses für PPL(A) sein
  • spätestens während der Ausbildung ein Sprechfunkzeugnis (mindestens BZF II, deutsch) erworben haben
  • eine Erklärung über schwebende Strafverfahren einreichen
  • eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg vorlegen
  • ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister einreichen/Interessenten aus Österreich einen Strafregisterauszug
  • eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang oder Sofortmaßnahmen am Unfallort vorlegen. Eine Kopie des Führerscheins reicht hierfür aus.

Voraussetzungen zur Erteilung der Lizenz

Theorieausbildung PPL(A)

Vorgeschrieben sind 110 Stunden Theorieausbildung als Vollzeitkurs oder Fernlehrgang in folgenden Fächern:

  • Luftrecht
  • Allgemeine Navigation
  • Funknavigation
  • Aerodynamik, Flugzeugtechnik
  • Flugbetriebliche Verfahren
  • Flugleistung und Flugplanung
  • Meteorologie
  • Menschliches Leistungsvermögen / Erste Hilfe
  • Kommunikation

Praktische Ausbildung PPL(A)

Für die praktische Ausbildung sind 45 Blockstunden vorgeschrieben.

  • davon 25 Stunden mit Lehrer
  • zehn Stunden Alleinflug, davon fünf Stunden Allein-Überlandflug sowie
  • ein Überlandflug von mindestens 150 nm inkl. Landungen auf zwei verschiedenen Flugplätzen

Theoretische und praktische Prüfung

Die theoretische Prüfung erfolgt mit einem Multiple-Choice-Test bei der zuständigen Luftfahrtbehörde. Die praktische Prüfung wird mit einer Dauer von ca. zwei Stunden mit einem Prüfer geflogen.

Fristen bzw. Voraussetzungen für die Verlängerung der Berechtigung

Für die Verlängerung der Klassenberechtigungen für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einem Piloten (SEP) müssen innerhalb der letzten zwölf Monate vor Ablauf der Gültigkeit folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • zwölf Flugstunden, davon mind. sechs Stunden als Verantwortlicher Pilot (PIC)
  • zwölf Starts u. Landungen (Nachweis) und
  • eine Auffrischungsschulung von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers
  • oder innerhalb der letzten drei Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung Ablegung einer Befähigungsüberprüfung mit einem Prüfer

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