CPL(A)
Aeroplanes
Die Berufspilotenlizenz CPL(A) (commercial pilot licence) berechtigt zum Fliegen eines Flugzeugs gegen Entgelt in der entsprechenden Luftfahrzeugkategorie.
Die CPL(A) berechtigt zu einer Tätigkeit als verantwortlicher Pilot oder Copilot auf Flugzeugmustern, die für den Betrieb mit einem Piloten zugelassen sind.
Voraussetzungen zur Erteilung der Lizenz
Die Theorieausbildung umfasst folgende Fächer:
Da unsere theoretische Ausbildung überwiegend als Fernlehrgang im Rahmen unseres e-Learning-Systems über das Internet stattfindet, können Sie z. B. in gewohnter Umgebung zu Hause lernen. Der Fernlehrgang umfasst mindestens 190 Stunden Onlinestudium der Fachbereiche sowie 60 Stunden Präsenzunterricht in unserer Flugschule. Die komplette theoretische Ausbildung muss innerhalb von 18 Monaten abgeschlossen sein. Der Präsenzunterricht findet als Gruppen- oder Einzelunterricht im Anschluss an den Fernlehrgang statt. Darin werden die Themen und Problemlösungen einzelner Fächer mit den zuständigen Fachlehrern erarbeitet.
Anschließend wird die schriftliche Prüfung bei der Luftfahrtbehörde abgelegt.
Nach erfolgreich abgelegter Theorieprüfung beginnt die praktische Ausbildung.
Unter der Voraussetzung, dass Sie im Besitz der Instrumentenflugberechtigung sind, werden 15 Stunden Flugausbildung nach Sichtflugregeln durchgeführt. Diese teilen sich wie folgt auf:
Sollten Sie keine Instrumentenflugberechtigung in Ihrer Lizenz eingetragen haben, sind zusätzlich zehn Flugstunden unter Instrumentenflugbedingungen zu absolvieren.
Nach erfolgreichem Abschluss dieses Ausbildungsteils legen Sie die praktische Prüfung zum Erwerb der Berufspilotenlizenz CPL(A) ab.
Noch Fragen?